Thomasius, Christian
- * 1. Januar 1655 in Leipzig
- gest. am 23. September 1728 in Halle/Saale
Christian Tomasius war ein deutscher Jurist und Philosoph der Frühaufklärung.
Inhaltsverzeichnis
Lehren
- Thomasius stellte die Bigamie als erlaubt hin.[1]
- Gerhörte zu den Prominentesten derjenigen, die begannen auf deutsch zu lesen.
- Wurde wie Fichte des Atheismus beschuldigt.
- Wurde aus Sachsen ausgewiesen und ging nach 1690 Halle, damals brandenburgisch. Später mußte er auch in Berlin Sicherheit suchen.
- Gehörte zur brandenburgischen, dann preußischen Gelehrtenelite.
- Zog gern Kollegen in Zeitschriften durch den Dreck.
- Betstritt Hexenwesen und Teufelsbund.
Staatslehre
In seinen Schriften „Institutiones iurisprudentiae divinae“ und „Fundamenta iuris naturae et gentium“ legt Tomasius seine politische Theorie dar. In der Tradition von Tomas Hobbes geht er erst auf den einzelnen Menschen ein; das menschliche Wollen wird ihm zufolge triebhaft durch die Lust (voluptas), die Habgier (avaritia) und den Ehrgeiz (ambitio) bestimmt.
Der Mensch ist also im Wollen nicht frei, doch es bleibt ihm der Verstand, der durch Hoffnung und Angst geleitet ist. Vom Einzelnen ausgehend betrachtet Tomasius die Gesellschaft: Durch das individuelle Glücksstreben muß es seiner Meinung nach zu Kollisionen kommen. Nicht im Naturzustand, sondern nur in einer politischen Gemeinschaft könne deswegen erst Ordnung etabliert werden; einerseits durch die Unterdrückung der individuellen Leidenschaften, andererseits durch die Stärkung der Neigung zum Zusammenleben.
Friede, Sicherheit und Wohlstand sind somit die Ziele eines Staates. Diesem liegt nach Tomasius als Frühaufklärer neben einem Gesellschaftsvertrag (pactum unionis) auch noch ein Unterwerfungsvertrag (pactum subiectionis) zugrunde. Tomasius plädiert noch nicht für eine Teilung der Gewalt des Staates, sondern für einen dem Wohle des Staates verpflichteten aufgeklärten Absolutismus.
Verweise