Ellwangen (Fpr.): Unterschied zwischen den Versionen
Aus Monarchieliga
Mm54 (Diskussion | Beiträge) |
Mm54 (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Kategorie: Reichsstand]] | [[Kategorie: Reichsstand]] | ||
[[Kategorie: Schwäbischer Reichskreis]] | [[Kategorie: Schwäbischer Reichskreis]] | ||
− | |||
− | |||
− | |||
[[Kategorie: Schwäbische Alb]] | [[Kategorie: Schwäbische Alb]] | ||
[[Kategorie: Abt]] | [[Kategorie: Abt]] | ||
Zeile 14: | Zeile 11: | ||
Die '''Fürstpropstei Ellwangen''' ist ein reichsständiges Fürstentum. | Die '''Fürstpropstei Ellwangen''' ist ein reichsständiges Fürstentum. | ||
+ | |||
+ | {{Nordschwaben Stand}} | ||
== Lage == | == Lage == |
Version vom 16. August 2014, 11:35 Uhr
Die Fürstpropstei Ellwangen ist ein reichsständiges Fürstentum.
Lage
Ellwangen liegt im Nordosten Schwabens.
Geschichte
Ellwangen wurde im Jahr 764 als Benediktinerkloster gegründet. 1460 wurde die Abtei in ein weltliches Chorherrenstift als selbständiges Fürstentum umgewandelt. Dem Stiftskapitel gehörten zwölf adlige Kanoniker und zehn Chorvikare an. Der Fürstpropst besaß im Reichstag eine Virilstimme und vergab die städtischen Ämter in Ellwangen jeweils für ein Jahr gegen eine Gebühr.
Um 1800 wohnten etwa 20.000 Menschen im Territorium der Fürstpropstei, das etwa 10 qmi umfaßte. Das Gebiet zerfiel in die Ämter Ellwangen, Tannenburg und Kochenburg, Rötlen, Wasseralfingen und Heuchlingen.
1802 wurde die Fürstpropstei von Württemberg geraubt.