Lutherische Messe
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Luthers Deutsche Messe 1526
Luther selbst gab den Wünschen nach einer Reform der Heiligen Messe zunächst nur sehr zögerlich nach, indem er 1523 die beiden Schriften Von ordenung gottes diensts ynn der gemeine (deutsch) und Formula missae et communionis (lat.) veröffentlichte, die beide keine ausgeführte Gottesdienstordnung enthalten, sondern in denen er erläuterte, wie er sich einen neuen, reformatorischen Gottesdienst in Zukunft vorstellt.
Die Deutsche Messe wurde von Martin Luther 1526 herausgegeben. Sie unterscheidet sich von seinen eigenen Schriften aus dem Jahr 1523 und von früheren Versuchen einer Deutschen Messe vor allem durch folgende Dinge:
- Luther schuf für liturgischen Gesang neue, eigene Melodien.
- Luther weicht von der überlieferten Ordnung der gottesdienstlichen Stücke der Messe an einigen Stellen deutlich stärker ab.
- Manche Stücke fehlen bei Luther, so das Gloria und das Halleluja. Ob er diese Stücke implizit mitgemeint hat oder tatsächlich ausgelassen haben wollte, ist unklar.
Daß in Luthers Gottesdienstordnung keine Lieder erwähnt werden, muß nicht bedeuten, daß keine Lieder gesungen werden sollten. Im Gegenteil, der Liedgesang der Gemeinde z. B. vor bzw. nach der Predigt, während und nach der Austeilung des Abendmahls ist aus anderen Schriften Luthers und seiner Zeitgenossen belegt.
Wirkung der Lutherischen Messe
Die Ordnung, wie sie Luther in der Deutschen Messe vorschlägt, hat sich in den evangelischen Kirchen nicht durchgesetzt. Vor allem die Aufteilung der Austeilung (erst wird das Brot-Wort gesprochen, dann erhalten alle das Brot; dann erst wird das Kelch-Wort gesprochen und alle kommunizieren ein zweites Mal) ist im sonntäglichen Normalgottesdienst schon aus Gründen der Praktikabilität nicht durchführbar.
Seine radikale Kürzung und Neuformulierung der Vorbereitung des Abendmahls (u. a. Auslassung der Präfation, der Anamnese und der Epiklese) ging den meisten Theologen und Kirchenleitungen zu weit. Als Normalform des lutherischen und überhaupt des evangelischen Abendmahlsgottesdienstes hat sich deshalb eine Form durchgesetzt, die wesentlich näher am Ablauf der originalen Form der Messe bleibt, wie sie etwa die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenordnung von 1533 von Andreas Osiander oder die norddeutschen Kirchenordnungen von Johannes Bugenhagen bieten.