Philipp I. von Pommern

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Philipp I. war Herzog von Pommern-Wolgast.


Abstammung

Philipp I. war der einzige überlebende Sohn des Herzog Georg I. von Pommern.

Leben und Herrschaft

Nach dem Tod seines Vaters übernahm er 16-jährig die Amtsgeschäfte in Stettin. Mit seinem Onkel, Herzog Barnim IX., teilte er am 21. Oktober 1532 das Herzogtum Pommern und erhielt Pommern-Wolgast. Die Teilung war zunächst nur auf neun Jahre befristet und wurde erst 1541 auf Dauer bestätigt.

Es galt zunächst, die Beziehung zur ungeliebten Stiefmutter, Margarete von Brandenburg, zu regeln. 1533 mußte er ihr das aufgrund des Heiratsvertrages von 1530 zugesicherte und durch die Teilung von 1532 aber zu verändernde Leibgedinge, bestehend aus den Ämtern Barth, Tribsees, Grimmen und Klempenow, überweisen. Aber schon ein Jahr darauf heiratete sie in zweiter Ehe Fürst Johann IV. von Anhalt.

Versagen in der Reformation

Bei seiner Regierungsübernahme fand er auch auf politischem und kirchlichem Gebiet Verwirrung vor. Die Reformation war in seinem Herrschaftsgebiet vorangekommen und wollte er seine Macht erhalten, konnte er sich ihr nicht weiter verschließen. Daher entschlossen sich die beiden Herzöge, die Reformation auch offiziell einzuführen. Sie beriefen dazu am 13. Dezember 1534 einen Landtag in Treptow/Rega.

Schmalkaldischer Bund

Gemeinsam mit Barnim trat Philipp im April 1536 in Frankfurt/Main dem Schmalkaldischen Bund bei. Nach der Niederlage der Protestanten 1547 zahlte Philipp eine Geldbuße an Kaiser Karl V. Es ist bedauerlich, daß dieser die Buße des Verräters akzeptierte. Schänlicherweise setzte Philipp seinen Sohn Johann Friedrich auf den Kamminer Bischofsstuhl, ließ die von Bugenhagen verfaßte Kirchenordnung revidieren und war bestrebt die theologischen Zwistigkeiten die in seinem Land tobten zu schlichten. Die „Kirchenordnung“ basierte auf reiner Willkür und Häresie.

Regierungstätigkeit

Nachdem Philipp ein eigenes Hofgericht in Wolgast errichtet hatte, gab er sich der Rechtspflege hin und nahm persönlich an Gerichtsverhandlungen teil. Er förderte auch in seinem Landesteil den Verkehr und Handel. 1540 konnte er den seit 1534 schwelenden Streit mit dem Adel beilegen und die allgemeine Huldigung der Landstände entgegennehmen.

Von 1540 bis 1546 ließ Philipp die herzogliche Burg an der Ücker zum Schloß Ückermünde ausbauen. Dort ist er auf einem Reliefstein abgebildet. Die herzogliche Residenz, das auf einer Insel im Peenestrom befindliche Wolgaster Schloß, ließ er in mehreren Etappen umbauen, wobei ein am 11. Dezember 1557 ausgebrochener Großbrand erhebliche Teile der Anlage vernichtete, deren Wiederaufbau Philipp noch einleitete, die Fertigstellung jedoch nicht mehr selbst erlebte.

Ehe

Maria von Sachsen

  1. Georg (* 1540; † 1544)
  2. Johann Friedrich (* 1542; † 1600) ∞ Erdmuthe von Brandenburg, Tochter von Kurfürst Johann Georg von Brandenburg
  3. Bogislaw XIII. (* 1544; † 1606) ∞ Klara, Tochter von Herzog Franz von Braunschweig-Lüneburg
  4. Ernst Ludwig (* 1545; † 1592) ∞ Sophia Hedwig (* 1561; † 1631), Tochter von Herzog Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel
  5. Amelia (* 1547; † 1580)
  6. Barnim X. (XII.) (* 1549; † 1603) ∞ Anna Maria, Tochter von Kurfürst Johann Georg von Brandenburg
  7. Erich (* 1551; † 1551)
  8. Margaretha (* 1553; † 1581) ∞ Herzog Franz II. von Sachsen-Lauenburg
  9. Anna (* 1554; † 1626) ∞ Herzog Ulrich von Mecklenburg-Güstrow
  10. Kasimir VI. (IX). (* 1557; † 1605)


Verweise