Propstei: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 11. Juli 2017, 17:47 Uhr
- Probstei, praepositura
Eine Propstei ist ein Kloster, dem ein Propst vorsteht, zudem bezeichnet das Wort das Amt, die Dignität (Würde), den Amtsbereich oder auch den Amts- bzw. Wohnsitz eines Propstes. Die jeweilige Bedeutung ergibt sich aus dem Kontext.
Begriff
In der römisch-katholischen Kirche existieren historisch bedingt etliche Varianten der Propstei. Gemeinsam ist ihnen, daß der Amtsträger den Titel Propst führt und in den allermeisten Fällen eine Verbindung zu einem Kathedral- oder Stiftskapitel bzw. zu einem (monastischen) Kloster besteht oder bestand. So werden etwa auch klösterliche Niederlassungen als Propstei bezeichnet. Dabei kann es sich sowohl um eine kirchenrechtlich selbständige Niederlassung (vergleichbar dem Status einer Abtei), als auch um ein sogenanntes abhängiges Haus (vergleichbar einem Priorat) handeln.