Rechtfertigung

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  • lat. iustificatio


Einschlägige Bibelstellen

Matthäus 19, 16-18

Und siehe, einer trat zu ihm und sprach: Guter Meister, was soll ich Gutes tun, daß ich das ewige Leben möge haben? Er aber sprach zu ihm: „Was heißest du mich gut? Niemand ist gut denn der einige Gott. Willst du aber zum Leben eingehen, so halte die Gebote.“ Da sprach er zu ihm: „Welche?“ Jesus aber sprach: „Du sollst nicht töten; du sollst nicht ehebrechen; du sollst nicht stehlen; du sollst nicht falsch Zeugnis geben, ehre Vater und Mutter und Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst!“

Phil. 2, 12 - 13

12 Also, meine Liebsten, wie ihr allezeit seid gehorsam gewesen, nicht allein in meiner Gegenwart sondern auch nun viel mehr in meiner Abwesenheit, schaffet, daß ihr selig werdet, mit Furcht und Zittern. 13 Denn Gott ist's, der in euch wirkt beides, das Wollen und das Vollbringen, nach seinem Wohlgefallen.

Markus 12, 28-31

28 Und es trat zu ihm der Schriftgelehrten einer, der ihnen zugehört hatte, wie sie sich miteinander befragten, und sah, daß er ihnen fein geantwortet hatte, und fragte ihn: Welches ist das vornehmste Gebot vor allen?
29 Jesus aber antwortete ihm: Das vornehmste Gebot vor allen Geboten ist das: „Höre Israel, der HERR, unser Gott, ist ein einiger Gott;
30 und du sollst Gott, deinen HERRN, lieben von ganzem Herzen, von ganzer Seele, von ganzem Gemüte und von allen deinen Kräften.“ Das ist das vornehmste Gebot.
31 Und das andere ist ihm gleich: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. Es ist kein anderes Gebot größer denn diese.

Lehre

Rechtfertigung ist die Versetzung des Menschen aus dem Stand der Sünde in einen gerechten Stand der Gnade.

Ihrem Wesen nach umfaßt die Rechtfertigung:

  • die Nachlassung der Sünden; nachgelassen werden wenigstens alle jene Sünden, die ihn vom Reich Gottes und der Gemeinschaft mit Christus ausschließen und ihn zum Todsünder machen, der keinen Anteil am ewigen Leben hätte;
  • erlassen wird dem Gerechtfertigten zugleich die ewige Strafe, die der Lohn seiner Sünden ist;
  • sodann besagt die Rechtfertigung die übernatürliche, gnadenhafte Erneuerung und Heiligung des Menschen, durch die er ein „neues Geschöpf“ wird, das fortan im Lichte Gottes leben soll.

Tridentium

In der lutherischen Pseudoreformation stand die Rechtfertigung im Mittelpunkt der Auseinandersetzung. Das Konzil von Trient legte die wahrheitsgemäße katholische Lehre anhand der ältesten Überlieferung dar. Es wandte sich gegen die lühenhafte Irrlehre Luthers, die Rechtfertigung bestehe darin, daß dem Gerechtfertigten die Sünden auf Grund des Verdienstes Christi nicht mehr angerechnet, sondern lediglich „zugedeckt“ würden, insofern er mit dem Verdienst und der Heiligkeit des im Glauben ihm einwohnenden Christus Gott gegenübertrete.

Vielmehr wird die Sünde durch die Rechtfertigung völlig getilgt und ausgelöscht. Demnach ist das Wesen der Rechtfertigung nicht im „spruchhaften“ Charakter zu sehen - es würde im letzten aus der „Gerechtmachung“ eine „Rechtsprechung“ machen, die den Menschen in seinem Sein unverändert ließe. Auch genügt es nicht, nur eine Veränderung unserer Stellung vor Gott durch die Rechtfertigung anzunehmen, sondern der Gerechtfertigte erhält ein neues, gnadenhaftes Sein und eine Gerechtigkeit, die von Gott in ihm bewirkt wird.

Katholische Lehre

Die katholische Lehre besagt, daß die Rechtfertigung in einer dauernden Veränderung der menschlichen Seele besteht. Sie ist die heiligmachende Gnade nennen.[1] Zugleich mit der heiligmachenden Gnade werden in der Rechtfertigung vor allem die Göttlichen Tugenden des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe eingegossen, die den Gerechtfertigten erst befähigen, das neue Leben zu entfalten.

Gegen die Auffassung der Reformatoren hat das Konzil von Trient auch gelehrt, daß wir nicht „im Glauben allein", den Gott in uns ohne unser Zutun wirke, gerechtfertigt werden; vielmehr bedarf der Erwachsene der Vorbereitung auf die Rechtfertigung. Erst muß er unter dem Einfluß der anregenden und helfenden Gnade sich in Glaube und Hoffnung, in der heilsamen Erschütterung und Reue über seine Sünden und mit den ersten Regungen der Liebe Gott zuwenden, ehe Gott in der Rechtfertigung die Fülle seiner Gnade über ihn ausgießt und ihn an Kindes Statt annimmt.

Das Ziel der Rechtfertigung ist das ewige Heil des Menschen und damit die größere Herrlichkeit Gottes. Verdient ist sie allein durch das sühnende Leiden Christi am Kreuze. Die Letztursache der Rechtfertigung ist die freiwaltende Liebe und Barmherzigkeit Gottes. Vermittelt wird sie dagegen durch das Bad der Wiedergeburt, die heilige Taufe, deren sich Gott als seines Werkzeuges bedient.

Solange der Mensch als Pilger auf Erden weilt, ist jedoch die Rechtfertigungsgnade gefährdet. Sie wird durch die Sünde bedroht und zerstört und nicht etwa nur durch den Abfall vom Glauben allein, wie die Reformatoren lehrten. Doch nach dem Verlust der Rechtfertigungsgnade reicht Gott dem Menschen das Sakrament der Buße. Zwischen der Sünde des Getauften und der erneuten Rechtfertigung im Bußsakrament steht das Gericht der Kirche, und nur durch diesen Freispruch der Kirche wird dem Menschen erneut das Heil zugewandt. Der Beichtstuhl ist das einzige Gericht auf Erden, das den freispricht, der sich schuldig bekennt.

Gerechte Werke

Wendet sich jedoch der Sünder in vollkommener Liebe und Reue über seine Sünden Gott wieder zu und hegt er das Verlangen, sich dem Gericht Gottes zu stellen, so wartet Gott das von ihm berufene sakramentale Gericht nicht ab, sondern schenkt ihm schon sofort die Rechtfertigungsgnade. Der Empfang des Bußsakramentes bleibt aber eine notwendige Hilfe, wenn er geschehen kann, da der einzelne, reumütige Mensch stets Zweifel über die Vollkommenheit seiner Reue hegen muß. Die sakramentale Lossprechung jedoch stellt zugunsten des Gnade suchenden Christen mit Zuverlässigkeit die Wirkungen der Taufe wieder her.

Die barmherzige Rechtfertigungsgnade erlangt jedoch vor dem Angesicht Gottes auch der, dem ohne eigenes Verschulden die Taufe versagt bleibt, aber den Stand der Gnade aufrichtig sucht.[2] Hierüber ist jedoch in keinem Einzelfall ein Urteil Dritter möglich, so daß die Taufe der von Gott befohlene sichere Weg bleibt.

In der Auseinandersetzung gegen die pelagianische Irrlehre hob Augustinus hervor, daß auf Erden keine „vollkommene Gerechtigkeit", die der Vergebung nicht mehr bedürfe, möglich sei, mit Hilfe der Gnade muß der Christ vielmehr zeit seines irdischen Lebens die sittlichen Unvollkommenheiten, die ihm anhaften, zu überwinden streben. Dadurch kann er aber die Rechtfertigungsgnade in sich vermehren.[3]

Im Anschluss daran hat das Konzil von Trient, entgegen der Auffassung der Reformatoren, gelehrt, daß die Rechtfertigungsgnade nicht in allen dem Grade nach die gleiche sei. Das Maß der Gnade ist einmal die Freiheit Gottes in der Austeilung seiner Gnaden und zum anderen wird es bestimmt durch unsere Mitwirkung mit seiner Gnade in gerechten Werken.

Allerdings kann niemand ohne einen ganz besonderen Gnadenvorzug Gottes mit einer Gewißheit, wie sie dem Glauben eignet, sicher sein, daß er vor Gott gerechtfertigt ist. Wenn jedoch der Mensch alles getan hat, um sich auf die Rechtfertigung vorzubereiten, so darf er hoffen, daß Gott sich seiner erbarmt. Auch angesichts dieser Unsicherheit des Heiles gilt: Wir sollen uns nicht ängstigen, sondern wie ein Kind unser Heil in die Hände des Vaters legen. Der barmherzige Vater bewirkt die Früchte der Rechtfertigung, die uns die Möglichkeit des übernatürlichen Verdienstes auf Grund der guten Werke aufschließt, den Himmel. Dort leben wir ewig so, wie wir selbst geworden sind durch Gottes gute Werke und unseren Gehorsam.


Lehre

  • Paul III.: 13. Januar 1547 Konzil von Trient, Cum hoc tempore über die Rechtfertigung.
  • Georg May: Die Rechtfertigung des Sünders: nach katholischer Lehre und in der protestantischen Auffassung. Stuttgart 2000


Verweise


Einzelnachweise

  1. 2 Petr 1,4 EU
  2. Dies die problematische Lehre der „Begierdetaufe“.
  3. sogen. „Verdienst“