Religionsfreiheit

Aus Monarchieliga
Wechseln zu: Navigation, Suche


Lehre

Der Begriff der „Religionsfreiheit“ ist mit dem christlichen Glauben nicht vereinbar. Bestenfalls kann man darunter die Freiheit der Kirche verstehen, das Evangelium („religion“) ungehindert zu predigen und diejenige der Gläubigen überall offen, ungehindert und ungefährdet diesen Glauben zu leben und zu gestalten.

Begriffe

  • Positive Religionsfreiheit: Die „Freiheit“, eine Religionsgemeinschaft zu gründen etc.
  • Negative Religionsfreiheit: Die „Freiheit“, keiner Religionsgemeinschaft anzugehören.
  • Berühmt wurde die „tolerante“ Haltung des preußischen Königs Friedrich II.: „Die Religionen müssen alle toleriert werden und die Behörde muß nur das Auge darauf haben, daß keine der anderen Abbruch tut, denn hier muß ein jeder nach seiner Fasson selig werden.“

Argumente gegen die Religionsfreiheit

  1. Schon das Naturrecht fordert Freiheit für die Wahrheit und Beschränkung des Irrtums. Folglich ist jeder Staat prinzipiell schon naturrechtlich dazu verpflichtet, die wahre Religion zu fördern und die falschen, d.j. irrigen Religionen zu unterdrücken.
  2. Die menschliche Freiheit kann rechtmäßig nur im Rahmen des Guten bzw. im Rahmen der Wahrheit betätigt werden. Darum besitzt nur die Wahrheit Freiheitsrechte und der Staat darf grundsätzlich nur der wahren Religion solche Rechte gewähren.
  3. Die Verwirklichung des Gemeinwohls ist elementarer Sinn und Zweck des Staats. Nun ist aber Hauptbestandteil des Gemeinwohls der gemeinsame Bessitz und die gemeinsame Ausübung der wahren Religion. Folglich ist der Staat von seinem Wesen her zum Schutz und zur Förderung der wahren Religion verpflichtet.
  4. Gott ist Urheber des Staates und der Staatsgewalt; die Regierenden vertreten Gottes Stelle; sie erwarten für diese ihre Stellvertretung von Gott ihren Lohn. Aus allen drei Gründen sind die Herrscher verpflichtet, den allein wahren Gottesdienst zu fördern und alle falschen Kulte zu unterdrücken.
  5. Das letzte Ziel des Einzelmenschen muß zugleich letztes Ziel der menschlichen Gesellschaft bzw. des Staates sein. Deshalb schuldet auch der Staat als moralische Person Gott die wahre Verehrung.
  6. Weltanschauliche Neutralität ist für einen Katholiken unmöglich. Ebenso unmöglich ist die Aufspaltung eines Katholiken in einen praktizierenden Gläubigen einer- und einen religiös neutralen Staatsmann andererseits. Folglich müssen katholische Staatsmänner auch als solche für die Unterstützung und Förderung der allein wahren Religion eintreten.
  7. Ein prinzipielles Recht der Menschen auf Religionsfreiheit würde den Missionsauftrag Christi pervertieren und kann darum niemals zugestanden werden.
  8. Christi Königtum ist universal und erstreckt sich deshalb auch auf die staatlich verfaßte menschliche Gesellschaft, die somit als solche verpflichtet ist, sich ihm zu unterwerfen.[1]

Verurteilte Sätze

  • Es steht jedem Menschen frei, jene Religion anzunehmen und zu bekennen, welche er, durch das Licht der Vernunft geführt, für wahr hält.
  • Die Menschen können bei Übung jeder Religion den Weg des ewigen Heiles finden und die ewige Seligkeit erlangen.
  • Wenigstens darf man gute Hoffnung hegen über die ewige Seligkeit aller, welche nicht in der wahren Kirche Christi leben.
  • Der Protestantismus ist nichts anderes, als eine verschiedene Form derselben christlichen Religion, in welcher es ebenso gut möglich ist, Gott zu gefallen, wie in der katholischen Kirche.
  • In unserer Zeit ist es nicht mehr nützlich, daß die katholische Religion unter Ausschluß aller anderen Kulte als einzige Staatsreligion gelte.
  • Es ist daher zu loben, daß in gewissen katholischen Ländern gesetzlich verordnet ist, dass den Einwanderern die öffentliche Ausübung ihres Kultes, welcher er auch sei, gestattet sein solle.[2]

Verweise


Einzelnachweise

  1. Rothkranz: Konzilserklärung, S. 339 ff.
  2. Das sind nur ein paar Beispiele, die die RKK ausdrücklich als Irrtümer bezeichnet gebrandmarkt hat. (Enzyklika Syllabus errorum („Verzeichnis der Irrtümer“) ist eine Liste von 80 Thesen, die von Papst Pius IX. verurteilt wurden.