Weihesakrament
Das Weihesakrament[1] umfasst drei selbständige Weihestufen, nämlich Episkopat, Presbyterat und Diakonat. Das Weihesakrament prägt ein unauslöschliches Merkmal[2] ein.
Inhaltsverzeichnis
Einsetzung des Weihesakramentes
Zur Einsetzung des Weihesakramentes beim letzten Abendmahl sagt das Konzil von Trient: „Er brachte Gott dem Vater seinen Leib und sein Blut unter den Gestalten von Brot und Wein dar, reichte sie den Aposteln, die er damals zu Priestern des Neuen Bundes bestellte, unter denselben Zeichen zum Genuss und befahl ihnen und ihren Nachfolgern im Priestertum, dieses Opfer darzubringen mit den Worten: Tut dies zu meinem Gedächtnis.“ (Nr. 597) Mit dem Auftrag war zugleich die Vollmacht verbunden, das heilige Opfer darzubringen und das Priestertum Christi fortzupflanzen bis ans Ende der Zeit.
Lehramtliche Texte
- Papst Pius IV.: 15. Juli 1563 Konzil von Trient Sacrificium, et sacerdotium über das Weihesakrament.
- Papst Pius V.: 1566 Catechismus Romanus, Vom Sakrament der Weihe.
Verweise